Verbotszeichen
Verbotszeichen
Im Sinne der aktuellen Richlinien ist ein Verbotszeichen ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
Die Grundfläche der Verbotszeichen wird in der Sicherheitskennfarbe Weiß nach DIN 5381 bzw. in Signalweiß RAL 9003 ausgeführt. Der Rand und
Querbalken wird in der Sicherheitskennfarbe ROT nach DIN 5381 bzw. Signalrot RAL 3001 ausgeführt. Wird zusätzlich ein Bildzeichen eingesetzt,
so ist dies in der Sicherheitskennfarbe Schwarz nach DIN 5381 bzw. in Signalschwarz RAL 9004 ausgeführt. Die Fläche des Zeichens wird durch
die umlaufende Lichtkante begrenzt.
Die maximale Erkennungsweite für Schilder mit der Vorzugsgröße Ø 200 mm liegt bei 8 Meter !
Aus Kunststoff oder selbstklebender Folie.
Im Sinne der aktuellen Richlinien ist ein Verbotszeichen ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
Die Grundfläche der Verbotszeichen wird in der Sicherheitskennfarbe Weiß nach DIN 5381 bzw. in Signalweiß RAL 9003 ausgeführt. Der Rand und
Querbalken wird in der Sicherheitskennfarbe ROT nach DIN 5381 bzw. Signalrot RAL 3001 ausgeführt. Wird zusätzlich ein Bildzeichen eingesetzt,
so ist dies in der Sicherheitskennfarbe Schwarz nach DIN 5381 bzw. in Signalschwarz RAL 9004 ausgeführt. Die Fläche des Zeichens wird durch
die umlaufende Lichtkante begrenzt.
Die maximale Erkennungsweite für Schilder mit der Vorzugsgröße Ø 200 mm liegt bei 8 Meter !
Aus Kunststoff oder selbstklebender Folie.
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